Garantiebedingungen
Diese Bedingungen beschreiben die für zukünftige Mietverwaltungsverträge vorgesehene JUNGWERK-Garantie. Die Mietverwaltung befindet sich im Aufbau. Die Garantie gilt erst ab Beginn eines Verwaltungsvertrags, in den sie ausdrücklich einbezogen wurde. Heutige Interessentenanfragen fallen nicht darunter.
1. Unsere drei Zusagen
Persönliche Antwort: Auf Eigentümeranfragen zu den vereinbarten Verwaltungsleistungen an die zentrale E-Mail-Adresse erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Eingang eine persönliche, inhaltliche Antwort. Eine automatische Eingangsbestätigung genügt nicht. Die Antwort erläutert den Sachstand, erforderliche zusätzliche Angaben oder die nächsten Schritte. Die Zusage bedeutet nicht, dass ein Anliegen innerhalb von 48 Stunden vollständig erledigt sein muss.
Information über Schäden: Über relevante Schäden informieren wir den betroffenen Eigentümer innerhalb von 48 Stunden nach tatsächlicher Kenntnisnahme durch die Verwaltung. Relevant sind Schäden, die Sicherheit, Nutzbarkeit oder Substanz der verwalteten Immobilie wesentlich betreffen.
Statusupdates: Bei offenen, bearbeitungsbedürftigen Vorgängen erfolgt das erste inhaltliche Update spätestens 14 Kalendertage nach Eingang oder Kenntnisnahme. Weitere Updates folgen spätestens 14 Kalendertage nach dem letzten inhaltlichen Statusbericht, solange der Vorgang offen und bearbeitungsbedürftig bleibt. Auch wenn wir noch auf Dritte warten, informieren wir über diesen Stand.
Alle Fristen gelten einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Urlaub oder Krankheit verlängern die Fristen nicht. Unabhängige gesetzliche oder vertragliche Pflichten, insbesondere zur unverzüglichen Reaktion bei dringenden Schäden, bleiben bestehen. Die 48-Stunden-Frist berechtigt nicht dazu, notwendige Sofortmaßnahmen oder dringende Warnungen aufzuschieben.
2. Welche Verstöße zählen?
Ein Vorgang ist ein bestimmtes Anliegen zur verwalteten Immobilie, zum Beispiel die Bearbeitung eines konkreten Schadens oder einer bestimmten Abrechnung. Nachrichten, Nachfragen und Statusberichte zu diesem selben Anliegen gehören zu einem Vorgang. Ein sachlich eigenständiges Anliegen ist ein anderer Vorgang. Jeder Vorgang zählt innerhalb eines Kalenderjahres höchstens einmal, auch wenn dabei mehrere Zusagen verletzt werden.
Verstöße werden für jeden Auftraggeber getrennt gezählt. Die Garantie wird für einen Auftraggeber bei Verstößen in drei unterschiedlichen, ihn betreffenden Vorgängen innerhalb eines Kalenderjahres ausgelöst. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit; ein fehlender interner Vermerk schließt einen tatsächlich eingetretenen Verstoß nicht aus. Maßgeblich ist das Kalenderjahr, in dem die jeweilige Frist versäumt wurde. Bei jahresübergreifenden Vorgängen wird innerhalb jedes Kalenderjahres höchstens ein Verstoß pro Vorgang berücksichtigt.
Zur Dokumentation dienen insbesondere eingegangene Anfragen, versandte Antworten und Vorgangsvermerke mit Zeitangaben. Hinweise auf übersehene Verstöße können Sie an info@jungwerk-hausverwaltung.de senden; die automatische Gutschrift setzt keinen Antrag voraus.
3. Automatische Gutschrift
Nach dem dritten maßgeblichen Vorgang desselben Auftraggebers erhält dieser automatisch einmalig pro Kalenderjahr eine Gutschrift von insgesamt 5 € je zu diesem Zeitpunkt für ihn verwalteter Einheit. Eine gegebenenfalls erforderliche Umsatzsteuerkorrektur ist darin enthalten.
Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet; der Auftraggeber wird über die Auslösung und Berechnung informiert. Endet der Vertrag vorher, wird der Betrag ausgezahlt. Weitere Verstöße im selben Kalenderjahr erhöhen diese Garantiegutschrift nicht.
4. Ihre sonstigen Rechte
Gesetzliche Rechte und weitergehende vertragliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Garantie begrenzt insbesondere keine Haftung auf 5 €.